Helfereinsätze leisten

Neue Regelung ab 1. Januar 2024:

  • Für eine einfachere Planung und Handhabung sind die Helfereinsätze pro Kalenderjahr zu leisten.
  • Die Anmeldefenster für das Einschreiben der Helfereinsätze sind jeweils bis 8 Wochen vor einem Anlass geöffnet.

Anzahl der Helfer-Pflichteinsätze:

Kategorie Pflichteinsätze zu leisten durch:
Funktionäre keine -
Kinder von Funktionären im D-G Juniorenalter keine -
F-G Junioren 1 Eltern oder eine erwachsene Person
Ein oder mehrere Kinder pro Familie im D/E/F/G-Bereich (Hinweis: Die beiden Einsätze werden in der Regel dem ältesten Kind zugeordnet) 2 Eltern oder eine erwachsene Person
Alle übrigen Mitglieder 2 Mitglied

Wichtige Hinweise:

  • Das definitive Aufgebot wird rund 4 Wochen vor der Veranstaltung per Post zugestellt. Angemeldete, wie auch zugeteilte Helfer erhalten vorab eine E-Mail zum Aufgebot.
  • Sollte es nach Anmeldeschluss zu einem Anlass noch offene Einsätze haben, werden dafür Mitglieder durch den Verein aufgeboten beziehungsweise zugeteilt. 
  • Bei Verhinderung ist selber für Ersatz zu sorgen und der aufbietenden Stelle (siehe Aufgebot) bis spätestens 5 Tage vor dem Einsatz per E-Mail zu melden.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben sowie Erscheinen im nicht-arbeitsfähigen Zustand (z.B. alkoholisiert) tolerieren wir nicht und wird mit CHF 200.00 gebüsst. Eine solche Busse gilt zugleich als Verwarnung und kann im Wiederholungsfall zum Vereinsausschluss führen.
Scroll to Top